Frühgeschichte

Über den Zeitraum von der Gründung der Feuerwehr im Jahre 1888 bis etwa 1950 gibt es kaum Unterlagen. Die Dokumente haben wir im Kreisarchiv Hainichen gesichtet - eine wahre Fundgrube. Zusätzliche Recherchen bis hin zum Hauptstaatsarchiv des Freistaates Sachsen führten zu keinen weiterführenden Ergebnissen.

Das erste Dokument, welches wir finden konnten datiert aus dem Jahre 1883 und beinhaltet die Klärung, ob sich die Handkrückenspritze des Gastwirtes Schmidt in Ringethal in einem in einem gebrauchsfähigen Zustand befindet.

Ein weiteres Dokument vom 16. Juli 1887 befasst sich mit der Rückzahlung von Gesamtbrandversicherungsbeiträgen in Höhe von 74,80 Mark, weil diese irrtümlich der Gemeinde zugerechnet wurden.

Die Gründung der Feuerwehr Ringethal erfolgte im Jahr 1888.

Im Jahre 1900 verteilte die königliche Amtshauptmannschaft Rochlitz einen Fragebogen zum Zustand des feuerwehrtechnischen Standes in den Gemeinden.

Die Gemeinde Ringethal antwortete damals wie folgt:

Standort der Spritze: In einem von außen zugänglichen Raum in einem zum Rittergut gehörenden Gebäude in Mitten des Dorfes - wahrscheinlich im Wirtschaftsgebäude des Rittergutes.

Besteht eine freiwillige oder eine Pflichtfeuerwehr? Gemäß Abkommen stellt das Rittergut die Pferde, die Gemeinde die Mannschaften, die männlichen Bewohner der Gemeinde sind verpflichtet, nach der Reihe die Spritze zu bedienen. Nach Befinden: Was gedenkt die Gemeinde zur Verbesserung derselben (Feuerlöscheinrichtungen) zu tun? Doch hält man für empfehlenswert, dass eine Feuerlöschordnung für den hiesigen Verband aufgestellt wird. Deshalb wird die königliche Amtshauptmannschaft Rochlitz gebeten, einige Vorlagen zu einer solchen anhier senden zu wollen.

Es war damals üblich, Feuerlöschverbände zu bilden, um schlagkräftig Brände bekämpfen zu können.

Bereits vor 1870 gab es einen Feuerlöschverband Falkenhain - Erlebach - Hermsdorf, diese Aussage lassen die uns vorliegenden Dokumente zu.

Zu Ringethal und dessen Zugehörigkeit zu einem Feuerlöschverband in dieser Zeit konnten wir keine Angaben finden.

1912 wurde Ringethal aufgefordert, die Satzung des Feuerlöschverbandes zu überarbeiten. Sie forderte darauf hin eine Vorlage von der königlichen Amtshauptmannschaft an. Nach Erhalt dieser bedankt sich Ringethal bei der Obrigkeit in Rochlitz und äußert gleichzeitig mit Verwunderung, dass die bestehende Satzung gar nicht geändert werden muss, um § 26 zu entsprechen.

Das ist der erste uns vorliegende Beleg, dass in Ringethal Befehle niemals ohne Rückfrage, Protest und Nachdenken ausgeführt wurden.

Seit 1918 waren die Kameraden im Gemeinde- versicherungsverband Leipzig unfallversichert.

Mit Nachtrag von 1922 wurde der Beitrag auf 3.994,40 Mark festgeschrieben.

Bereits aus dem Jahr 1902 existiert ein Kostenvoranschlag für den Bau eines Wasserbehälters, der jedoch nie errichte wurde.

1939 erscheint dieses Thema erneut in den Unterlagen: Die Gemeinde Ringethal beantragt beim Landrat in Rochlitz den Bau eines Feuerlöschteiches auf dem Flurstück 62, das ist neben Martin Kertzsch.

Der Antrag wurde im Mai 1939 abgelehnt, weil der Teich nicht an einem fließenden Gewässer liege.

Nun wird es fast kriminell:

Im September 1939 berichtet dann der Ringethaler Bürgermeister an den Landrat in Rochlitz, dass die Arbeiten am Löschteich fast abgeschlossen und Kosten in Höhe von 1.052,10 Mark entstanden sind.

Ein Schwarzbau?!

Wir wissen es nicht und wir hinterfragen es nicht, denn das Bauamt hat seine Augen und Ohren überall.